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Professor Dr. Mathias Habersack ist Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und hat einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht inne.
Er ist Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, des Fachkollegiums Privatrecht der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Vorstands der Vereinigung für Gesellschaftsrecht und des Vorstands der Bankrechtlichen Vereinigung, der Schriftleitung der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht und der Zeitschrift Die Aktiengesellschaft.
Professor Habersack studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Heidelberg.