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Anforderungen an den Tatsachenvortrag aus Sicht der Revisionsinstanz

Vortrag von Dr. Thomas Winter, RA beim Bundesgerichtshof

08.06.2018

Thema

„Anforderungen an den Tatsachenvortrag aus Sicht der Revisionsinstanz“

Den Bundesgerichtshof erreichen rund 4.000 Revisionen und Nichtzulassungs-beschwerden im Jahr. Auf die von den Berufungsgerichten zugelassenen Revisionen entfällt nur rund ein Fünftel dieser Fälle, in 80% bleibt nur der Weg in die Nichtzulassungsbeschwerde. Allein eine rechtsfehlerhafte Entscheidung führt dort nicht zum Erfolg. Häufig bleibt nur die Verfahrensrüge aus Art. 103 Abs. 1 GG, die den Weg zur Revision ebnet. Der Erfolg dieser Rüge hängt wiederum maßgeblich vom Tatsachenvortrag in erster und zweiter Instanz ab. Wie dieser Vortrag strukturiert und aufbereitet werden sollte, ist Gegenstand der Veranstaltung. Hierzu wird Herr Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Thomas Winter sowohl unter Hinweis auf die Bestimmungen der ZPO als auch durch Beispiele aus seiner täglichen Arbeit referieren.

Zeit und Ort der Veranstaltung

Die Veranstaltung beginnt am 8.6.2018 um 14:00 Uhr (s.t.). Ort der Veranstaltung ist der Hörsaal M 018 im Hauptgebäude der LMU.

Der Vortrag ist öffentlich, die Teilnahme setzt keine Anmeldung voraus.

Zur Person

Dr. Thomas Winter studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Nantes (F) und Freiburg. Nach seiner Promotion zum Arzthaftungsrecht arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und bei einer Unternehmensberatung. Seit November 2013 ist er als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen. Er ist Partner der Kanzlei "Rohnke Winter, Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof".

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