Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR)
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Theorie und Praxis des kollektiven Rechtsschutzes

Der kollektive Rechtsschutz soll eine effektive Möglichkeit schaffen, die Interessen von Gruppen zu vertreten sowie Verbraucher und Bürger vor systematischen Rechtsverletzungen schützen. In diesem Workshop werden sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praktische Anwendungen des kollektiven Rechtsschutzes untersucht.

Der Workshop umfasst insbesondere folgende Punkte:

1. Einführung in den kollektiven Rechtsschutz: Definition, Bedeutung und Arten des kollektiven Rechtsschutzes.
2. Rechtliche Grundlagen: Nationale Gesetze und europäische Richtlinien, die den kollektiven Rechtsschutz regeln.
3. Praktische Fallbetrachung: Beispiele aus verschiedenen Bereichen
4. Herausforderungen und Perspektiven: Diskussion über bestehende Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen im kollektiven Rechtsschutz.

Die Teilnehmenden erhalten also einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des kollektiven Rechtsschutzes, einschließlich nationaler und europäischer Regelungen. Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis wird erörtert, wie kollektiver Rechtsschutz erfolgreich umgesetzt wurde (oder dies versucht wurde) und welche Herausforderungen dabei zu bewältigen sind. Durch den Austausch von Erfahrungen und Meinungen sollen die Teilnehmer ein tieferes Verständnis für die Relevanz und die Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes entwickeln.

Dozent ist Dr. Thomas Winter, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (Karlsruhe)

Der Workshop richtet sich an fortgeschrittene Studenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare. Grundkenntnisse im Zivilprozessrecht sind hilfreich, werden aber nicht zwingend vorausgesetzt.

Aktuelle Informationen fürs Wintersemester 2024/2025:
Termin, Tag 1: Freitag, 10. Januar 2025 / Beginn: 9:15 Uhr bis ca. 17 Uhr
Termin, Tag 2: Samstag, 11. Januar 2025 / Beginn: 9:15 Uhr bis ca. 15/16 Uhr

Raum/Ort: Raum 122, Ludwigstr. 28/Rgb.

Sie können sich über dieses Formular zur Veranstaltung anmelden.