Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR)
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Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist weltweit als gleichwertige Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit anerkannt und etabliert. Sie beruht in der Regel auf einer Schiedsvereinbarung, in der die Parteien die staatliche Gerichtsbarkeit abwählen und an deren Stelle die Zuständigkeit eines privaten Schiedsgerichts vereinbaren. In vielen Bereichen hat die private Schiedsgerichtsbarkeit die staatliche Gerichtsbarkeit verdrängt.

In Deutschland ist die Schiedsgerichtsbarkeit im Zehnten Buch der ZPO (§§ 1025 ff.) sowie einer Vielzahl völkerrechtlicher bi- und multilateraler Verträge geregelt. Eine überragende Rolle kommt dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 zu, das die Grundlage für die weltweite Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen bildet.

Ziel des Workshops ist es, die Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit zu erarbeiten und einen Einblick in die Praxis der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zu geben.

In einem ersten Teil, der von Dr. Tilman Niedermaier geleitet wird, werden die rechtlichen Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit am Beispiel der Regelungen des deutschen Prozessrechts vermittelt, die überwiegend dann zur Anwendung kommen, wenn der Ort des Schiedsverfahrens in Deutschland belegen ist. Dabei sollen unter anderem die Voraussetzungen für eine wirksame Schiedsvereinbarung, Anforderungen an das Verfahren und den Schiedsspruch sowie die (beschränkte) Kontrolle des Schiedsverfahrens durch die staatliche Gerichtsbarkeit näher betrachtet werden.

Der zweite Teil des Workshops, der von Prof. Dr. Klaus Sachs geleitet wird, legt den Fokus – losgelöst vom Ort des Schiedsverfahrens – auf die internationale Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit. Anhand praktischer Fallbeispiele werden der typische Ablauf eines internationalen Schiedsverfahrens und in dessen Rahmen auftretende Fragestellungen erörtert.

Der Workshop eignet sich für fortgeschrittene Studenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare mit einem Interesse an der Schiedsgerichtsbarkeit. Grundlegende Kenntnisse im Zivilprozessrecht sind hilfreich, werden aber nicht zwingend vorausgesetzt.

Die Teilnehmerzahl für beide Workshops ist auf maximal 16 Personen beschränkt.

Aktuelle Information zu den beiden Workshops zur Schiedsgerichtsbarkeit fürs Wintersemester 2024/2025:

Diese Workshops finden im Wintersemester 2024/2025 nicht statt.